Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.08.1979

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 39.78   

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https://dejure.org/1979,1255
BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 39.78 (https://dejure.org/1979,1255)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1979 - 1 C 39.78 (https://dejure.org/1979,1255)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - 1 C 39.78 (https://dejure.org/1979,1255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung des Arbeitgebers zur Erstattung der durch die Abschiebung eines Ausländers entstandenen Kosten - Erfordernis der Kenntnis des Arbeitgebers von der Pflicht des Ausländers zur unverzüglichen Ausreise - Anwendung des bürgerlich-rechtlichen objektiven Begriffs ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AuslG § 24 V; AuslG § 24 VI a; BGB § 276 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1246
  • VersR 1980, 780
  • DÖV 1981, 27
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 39.78
    Die Haftung für die Abschiebungskosten nach § 24 Abs. 6 a AuslG in der Fassung des Artikels 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393) setzt voraus, daß derjenige, der den nichtdeutschen Arbeitnehmer beschäftigt hat, dessen Ausreisepflicht kannte oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 1 Satz 2 BGB) hätte kennen können (wie BVerwG 1 C 48.75).

    Der Gedanke der Polizeipflichtigkeit ist nicht anwendbar, weil die Vorschrift - wie der Senat in der gleichzeitig verhandelten und entschiedenen Sache - BVerwG 1 C 48.75 - betont hat - auch Arbeitgeber heranzieht, die zum Zeitpunkt der Abschiebung den sich illegal aufhaltenden Ausländer nicht mehr beschäftigen und damit nicht als Störer in Anspruch genommen werden können.

  • BVerwG, 11.03.1968 - V B 115.66

    Verrechnung eines gewährten Darlehens mit einer zuerkannten Hauptentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 39.78
    Wie regelmäßig im Verwaltungsrecht gilt auch hier der bürgerlich-rechtliche objektive Begriff der Fahrlässigkeit, da keine besonderen Gründe für eine Anwendung des strafrechtlichen Fahrlässigkeitsbegriffes sprechen (vgl. Beschluß vom 11. März 1968 - BVerwG 5 B 115.66 -).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Die Beklagte rügt des weiteren, die berufungsgerichtliche Entscheidung weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 (BVerwGE 59, 13) und BVerwG 1 C 39.78 - (Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 2) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Mit dem in den Urteilen vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 und BVerwG 1 C 39.78 - (a.a.O.) dargelegten Verschuldensmaßstab steht es aber in Widerspruch, wenn das Berufungsgericht es für unschädlich hält, daß der Arbeitgeber sich vorübergehend (kurzfristig) auf die bloße Behauptung des Ausländers verläßt, eine Arbeitserlaubnis zu besitzen und sich im Bundesgebiet aufhalten zu dürfen.

  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Maßgebend ist der Fahrlässigkeitsbegriff des § 276 BGB (urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 39.78 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 2).
  • VG Minden, 25.03.2008 - 10 K 1365/07
    Wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, bestimmt sich im Verwaltungsrecht regelmäßig nach den im Bürgerlichen Recht entwickelten Maßstäben - vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979 - 1 C 39/78 -, NJW 1980, 1246 -.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.1979 - 1 C 27.76   

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https://dejure.org/1979,1566
BVerwG, 24.08.1979 - 1 C 27.76 (https://dejure.org/1979,1566)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1979 - 1 C 27.76 (https://dejure.org/1979,1566)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1979 - 1 C 27.76 (https://dejure.org/1979,1566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1246 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 C 27.76
    Hierzu hat das Berufungsgericht zu Unrecht die Auffassung vertreten, das persönliche Schicksal des Klägers gebiete, ihn nach den Grundsätzen zu behandeln, die der beschließende Senat für die Einbürgerung in Fällen entwickelt hat, in denen dem Einbürgerungsbewerber ein gesetzliches Wohlwollensgebot zur Seite steht (vgl. BVerwGE 49, 44).

    Bei dieser gerichtlich nur gemäß § 114 VwGO nachprüfbaren Entscheidung hat sich der Beklagte im Rahmen des grundsätzlich sehr weiten Ermessens nach § 8 RuStAG gehalten (vgl. BVerwGE 49, 44 [46]).

  • BVerwG, 13.02.1958 - I C 140.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 1 C 27.76
    Es hat aber gemeint, eine Gleichbehandlung des Klägers aus dem Urteil des beschließenden Senats vom 13. Februar 1958 - BVerwG 1 C 140.56 - (BVerwGE 6, 186) ableiten zu können.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Zwar erleichtert auch § 9 Abs. 1 StAG gegenüber der allgemeinen Ermächtigungsnorm des § 8 StAG im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG, der den Staat verpflichtet, die Einheit und Selbstverantwortlichkeit der Familie zu respektieren und zu fördern, und der dahingehend wirkt, dass eine einheitliche Staatsangehörigkeit in der Familie wünschenswert ist, weil sie ihren Zusammenhalt regelmäßig fördert (BVerwG, Beschluss vom 29.7.1985 - 1 B 78.85 -, InfAuslR 1985, 296), die Einbürgerung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.8.1979 - 1 C 27.76 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 (858 f.); Beschluss vom 27. Juni 1983 - 1 B 73.83 -, DVBl. 1983, 1013 (1014); Beschluss vom 24. August 1979 - 1 C 27.76 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 9, S. 6 (8); Marx, § 8 RuStAG Rn. 63; aus der gefestigten Rechtsprechung zur Verfassungstreue von Beamten(-Bewerbern) vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - II C 68/73 -, NJW 1975, 1135 (1137); BVerwG, Urteil vom 26. März 1975 - II C 11.74 -, BVerwGE 47, 365 (374 f.); BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 1981 - 2 BvR 321/81 -, NJW 1981, 2683.
  • BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83

    Umfang des Einbürgerungsermessens seitens der Behörde - Kriterien für einen

    Wie der beschließende Senat bereits ausgesprochen hat, beruht es auf sachgerechter und zweckentsprechender Erwägung der Frage, ob die Einbürgerung im staatlichen Interesse erwünscht ist, wenn die Behörde die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ablehnt, weil sie begründete Zweifel daran hat, daß der Einbürgerungsbewerber sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt(Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 C 27.76 - Buchholz a.a.O. Nr. 9).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 1 B 17.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Zusammenhang mit einer

    Aufgrund ihres weiten Ermessens darf die Behörde gleichwohl von der Einbürgerung absehen, wenn sie aus sachgerechten Gründen trotz der für eine Einbürgerung sprechenden Umstände zu dem Ergebnis kommt, die Einbürgerung liege nicht im staatlichen Interesse (BVerwGE 75, 86 [BVerwG 21.10.1986 - 1 C 44/84]; Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 C 27.76 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 9).
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